Die Theatergruppe Hartmannshof

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Theatergruppe Hartmannshof.

Geschichte

Vorstand

Chronik unserer Stücke

Mitglied werden
und Satzung

Die Fähigkeit Theater zu spielen liegt wohl in der Natur des Menschen. So gab es wie fast überall - sicherlich auch in Hartmannshof seit jeher passionierte Theaterspieler.

Das Theater auf der Bühne hat im Ort schon eine lange Tradition. Obwohl zwischendurch eine Zeit lang nichts aufgeführt wurde, fanden sich immer wieder Leute zusammen, die neue Stücke einstudierten und damit Ihre Mitbürger erfreuten. Auch unsere Theatergruppe entstand nicht völlig neu oder kam gar ganz plötzlich aus dem Dunkel.

Die folgenden Eckdaten sollen einen kleinen Überblick über die Geschichte der Theatergruppe Hartmannshof geben.

1974 Nach einiger Zeit erneuter Theater-Abstinenz waren es Hans-Peter Hubmann und Fritz Herbst, die den Anstoß zum Neubeginn gaben.

1975 Trotz weiterer Personalprobleme werden die ersten Kulissen gebaut.

22.03.1976 Gründung der Theatergruppe als eingetragener Verein.

1977 Seit dem 01. April 1977 gehören wir dem Verband Bayerischer Amateurtheater an, in dem mittlerweile 470 Bühnen zusammengeschlossen sind. Ihm haben wir einen nicht unerheblichen Teil unserer positiven Entwicklung zu verdanken.

1979 Von besonderer Bedeutung war am 29. Juni 1979 die erste Sonnwendfeier unserer Theatergruppe. Als "Kuhangerfest" ist diese Feier mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Dorflebens geworden - wenn das Wetter es zuläßt.

1980 Ein wichtiges Datum wurde der 19.03.1980, als sich die Interessenten für die spätere Kinder- und Jugendgruppe zum ersten Spielenachmittag zusammenfanden. Birgit und Michael Dilling leiteten diese Gruppe, die bereits Ende November des gleichen Jahres mit "Big Berta" und "Der taube Michel" die erste Premiere feiern konnte.

Im gleichen Jahr wurden für den Bühnenvorhang in der Sängerhalle sowie für Scheinwerfer und Kulissen nicht unerhebliche Beträge investiert.

1983 Ein am 28.04.1983 aufgenommenes und im Juni/Juli vom Bayerischen Rundfunk gesendetes Interview sorgte sicherlich für einen zusätzlichen Bekanntheitsgrad unserer Gruppe über die Gemeindegrenzen hinaus.

1984 Fast genau vier Jahre nach Gründung der Kinder- und Jugendgruppe, aus der zwischenzeitlich eine Jugendruppe wurde, kam am 28. März 1984 eine neue Kindergruppe für 6-10-jährige dazu.

1985 Nach einer Idee und unter der Regie von Karl Herbst, der neben seiner Spielleitertätigkeit in der Theatergruppe auch Bezirksjugendleiter ist, erarbeitete die Gruppe selbst das Anti-Drogen-Stück "Wohin", das im Rahmen der In-Aktion der Psychosozialen Beratungsstelle Nürnberg im "KOMM" ,in der Nürnberger "DESI" und im Sulzbacher Jugendtreff "Hängematte" zu sehen war.

Im Oktober waren wir erstmals Ausrichter des Bezirkstages, wo ebenfalls erstmals eine Jugendspielbegegnung stattfand. Jugendgruppen aus Sömmersdorf, Fürth, Obbach, Neunkirchen am Sand und Hartmannshof boten einen interessanten Abend.

1986 Im Oktober gastierte die Theatergruppe Hartmannshof beim 2. Österreichischen Jugendtheatertreffen in Zwettl mit den Stücken "Wohin" und "Irre".

1991 Auf dem 14. ordentlichen Verbandstag des Volksspielkunst-Verbandes Bayern vom 09. - 12. Mai 1991 in Fürth wurde unser Gründungsmitglied Karl Herbst zum Landesjugendleiter gewählt.

1999 Die Theatergruppe feiert ihr 25 - jähriges Bestehen.

Im selben Jahr richten wir den 45. Bezirkstag Nordbayern aus. Der Höhepunkt hierbei war der Abend mit "Liederlichen Liedermachern": Monika Reichel aus Berlin, Alexander Göttlicher aus Schnaittach, Thorsten Sommer aus Niederbayern und Tom Haydn aus Niederösterreich.

2001 Nach einjähriger Umbauphase bezieht die Theatergruppe die neuen Probenräume im Feuerwehrhaus der freiwilligen Feuerwehr Hartmannshof.

2005 Die Theatergruppe feiert ihr 30 - jähriges Bestehen.

Da die Feuerwehr durch Erwerb eines Mannschaftsbusses unsere Lagerräume als Garage benötigt, errichtet die Theatergruppe mit Unterstützung der Gemeinde eine große Doppelgarage als Lagerraum direkt neben der Sängerhalle, dem traditionellen Spielort.

2010 35 Jahre Theatergruppe Hartmannshof
Bei den Aufführungen der beiden Einakter "Die Frauen-Almwallfahrt mit den frechen Schutzengeln" und "Sie können kochen?!" hatten die Gäste die Möglichkeit, einen "Blick hinter die Kulissen" zu werfen. Zudem wurden die Besucher mit einem Kalten Buffet und vielen leckeren Kuchen verwöhnt.
Ein rundum gelungenes Fest! 

2020 - 2022 Aufgrund der Corona-Pandemie muss die Theatergruppe wie auch so viele andere eine Zwangspause einlegen 

2022 Die Theatergruppe bezieht ihren neuen Probenraum in der Sängerhalle Hartmannshof

Die Vorstandschaft

1. Vorsitzende:                   Birgit Schmalzl

2. Vorsitzende:                   Patrizia Moratti

Schriftführer:                      Timo Hauenstein

Kassier:                               Jürgen Schmalzl

Bühnentechnik:                  Maximilian Spieß

Beisitzerinnen:                   Ronja Bielesch
                                            Andrea Maiee
                                            Verena Maier

Kassenprüfer:                    Heidi Dilling
                                            Dieter Klöss

Die Chronik unserer Theaterstücke

1975    Ein Mann mit Grundsätzen (Erwachsenengruppe)
             Eine nette Weihnachtsbescherung (Erwachsenengruppe)
             Die lederne Liab (Erwachsenengruppe)

1976    Der damische Nachfolger (Erwachsenengruppe)

1977    Der Gockelstreit (Erwachsenengruppe)
             D´Sau (Erwachsenengruppe)

1978    Der Sturm im Maßkrug (Erwachsenengruppe)

1979    Das Fest der Familie (Erwachsenengruppe)
             Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
             Bauplatz mit himmlischen Segen (Erwachsenengruppe)

1980    Das starke Geschlecht (Erwachsenengruppe)
             Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
             Die Gaudi im Heu (Erwachsenengruppe)

1981    Im wilden Westen mit Big Berta (Kinder- und Jugendgruppe)
             Der taube Michel (Kinder- und Jugendgruppe)

1982    Die Witwen (Erwachsenengruppe)
             3000 Mark Belohnung (Erwachsenengruppe)

1983    Ein rettender Einfall (Kinder- und Jugendgruppe)
             Warnung vor dem Hunde (Kinder- und Jugendgruppe)
             Die Stecknadel (Erwachsenengruppe)

1984    Brave Diebe (Erwachsenengruppe)
             Die Schöne und das Tier (Jugendgruppe)
             Das Wolkenguckerl (Kindergruppe)
             Der Schulrat kommt (Kindergruppe)
             D´Winslbacher Würst-Wally (Erwachsenengruppe)

1985    Wohin (Jugendgruppe)

1986    Die Brautschau (Erwachsenengruppe)
             Der Waldfrieden (Erwachsenengruppe)
             Irre (Jugendgruppe)
             Es ist niemals zu spät (Erwachsenengruppe)

1987    Ochs´n Disco (Erwachsenengruppe)
             Der Kavalier (Erwachsenengruppe)

1988    Geburtstag mit Fam. Hollerbach (Kindergruppe)
             Bitte nicht stören (Kindergruppe)

1989    Der Hunderter im Westentaschl (Erwachsenengruppe)
             Die klugen Leute (Jugendgruppe)
             Verflixt, schon zugenäht (Kindergruppe)
             Die kleine Hexe (Kinder, Jugend, Erwachsene)

1990    Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
             Gelähmte Schwingen (Erwachsenengruppe)

1991    Keine Leiche ohne Lilly (Erwachsenengruppe)

1992    Was ist denn hier bloß passiert (Jugendgruppe)
             Ein Häuschen auf der Venus (Jugendgruppe)

1993   Der Horoskop-Hartl (Erwachsenengruppe)

1994   Das Spiel ist aus (Erwachsenengruppe)
            Es war einmal (Kindergruppe)

1995   Die drei Söhne (Kindergruppe)
            Der nackte Wahnsinn (Erwachsenengruppe)

1996   Wawuschel´s (Kindergruppe)

1997   Die Hochzeit des Achill (Erwachsenengruppe)
            Frachtgut (Erwachsenengruppe)
            Ein Käfig voller Narren (Erwachsenengruppe)
            Papi ist krank (Kinder und Erwachsene)

1998   Die Reise durch das Schweigen (Kindergruppe)
            Ich bin begeistert (Erwachsenengruppe)
            Spaß mit Hansi (Kindergruppe)

1999   Die Brautschau (Erwachsenengruppe)
            Das starke Geschlecht (Erwachsenengruppe)

2000   Das Dschungelbuch (Kinder, Jugend, Erwachsene)
            Sandmännchen und der Mann im Mond (Kindergruppe)

2001   Scherz beiseite (Erwachsenengruppe)
            Die Welle (Jugendgruppe)
            Der Designerbaum (Erwachsenengruppe)

2002   Das Geld ist im Eimer (Erwachsenengruppe)
            Zeit is´ (Erwachsenengruppe) 

2003   Der Zauberer von Oz (Kinder- und Jugendgruppe)
            Der Weihnachtskarpfen (Jugendgruppe)

2004   Blaues Blut und Erbsensuppe (Erwachsenengruppe)

2005   Eine Woche voller Samstage (Kindergruppe)

2006   Ein Amt auf Abwegen (Erwachsenengruppe)
            Chaos GmbH & Co. (Erwachsenengruppe)
            Vroni und das Rottoplott (Kindergruppe)

2007   Die Giftspritzïn vom Bründlhof (Erwachsenengruppe)
            Die Stecknadel (Erwachsenengruppe)

2008   Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer (Kinder, Jugend, Erwachsene)
            Wer hat die schönsten Schäfchen ...? (Jugendgruppe)
            Ausgerechnet Teneriffa (Kindergruppe)

2009   Mallorca all inklusive (Erwachsenengruppe)
            Als der Weihnachtsmann sein Gedächtnis verlor (Kindergruppe)

2010   Die Frauen-Almwallfahrt mit den frechen Schutzengeln (Erwachsenengruppe)
            Sie können Kochen?! (Erwachsenengruppe)

2012   Hilfe, wer hat meinen Körper geklaut!? (Erwachsenengruppe)

2013   Die Lügenglocke (Erwachsenengruppe)

2015   John Stanky, Privatdetektiv: Pleite passé (Erwachsenengruppe)
            Welch ein Schreck - Weihnachten ist weg! (Kindergruppe)

2016   Dieses Mal was mit NIVEAU (Erwachsenengruppe)

2018   Neurosige Zeiten (Erwachsenengruppe)

2019   Der zerdepperte Krug (Erwachsenengruppe)

2020/2021/2022/2023   Corona-Pause

2024   Kalviar trifft Currywurst (Erwachsenengruppe)

Mitglied in der Theatergruppe werden

Um Mitglied in der Theatergruppe Hartmannshof zu werden, muss eine Beitrittserklärung ausgefüllt werden.

Diese schicken Sie dann bitte an:

Theatergruppe Hartmannshof
Waldstraße 24
91224 Hartmannshof

oder per Email an:

kontakt@theatergruppe-hartmannshof

Die Beitrittserklärung finden sie hier.
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Satzung

INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 - Name, Sitz, Zweck 
§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft
§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
§ 4 - Maßregelungen
§ 5 - Datenschutz
§ 6 - Beiträge
§ 7 - Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 8 - Versammlungen des Vereins
§ 9 - Leitung des Vereins
§ 10 - Aufgaben des Vorstands und Vertretung des Vereins
§ 11 - Aufgaben des künstlerischen Leiters und des Jugendleiters
§ 11a - Jugendordnung
§ 12 - Aufgaben des Kassiers
§ 13 - Protokollierung der Beschlüsse
§ 14 - Wahlen
§ 15 - Kassenprüfung
§ 16 - Aufgaben des Bühnenmeisters
§ 17 - Auflösung des Vereins

§ 1 - Name, Sitz, Zweck
1. Der 1974 in Hartmannshof gegründete Verein führt den Namen Theatergruppe Hartmannshof e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Hartmannshof.
2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hersbruck eingetragen werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der       
    Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege, 
    Förderung und Verbreitung des Amateurtheaters - vor allem unter der Jugend - sowie die Pflege von Brauchtum und gesellschaftlichem Leben, 
    soweit es sich mit dem Vereinszweck vereinbaren lässt.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen 
    Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe 
    Vergünstigungen begünstigt werden.
5. Der Verein ist frei von rassistischen und religiösen Tendenzen. Er ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet und politisch 
    unabhängig.

§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus
  a) ordentlichen Mitgliedern
  b) Mitgliedern der Jugendabteilung
2. Aufgenommen kann jede natürliche und juristische Person werden, soweit diese unbescholten ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des 
    gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Über den Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Ausschuss, wobei eine 2/3 Stimmenmehrheit notwendig ist. Im Falle der 
    Nichtaufnähme ist der Verein nicht verpflichtet, die Gründe hierfür mitzuteilen.

§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den ersten Vorstand zu 
    richten.
2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden bei:
    a) erheblicher Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen
    b) Zahlungsrückstand von mehr als sechs Monaten
    c) hartnäckiger Nichtbefolgung der Anordnungen des Vorstands und der Verwaltung
     d) Verurteilung zu entehrenden Strafen sowie Führung eines leichtsinnigen Lebenswandels
     e) Handlungen gegen die Interessen des Vereins
    f) mutwilliger Beschädigung und Zerstörung von Vereinseigentum.
    Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.
4. Mit dem Austritt bzw. Ausschluss erlöschen alle Anrechte an den Verein und dessen Vermögen. Für seine Verpflichtungen jedoch haftet der 
    Ausgetretene bzw. Ausgeschlossene.

§ 4 - Maßregelungen 
Der Ausschuss hat das Recht, ein Mitglied, das durch sein Verhalten dazu Anlass gibt, zu bestrafen. Es können folgende Maßnahmen verhängt werden:
    1. Verweis
    2. Ausschluss aus dem Verein
    Der Bescheid über die Maßregelungen ist schriftlich zuzustellen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu verkünden. Der Rechtsweg ist in 
    diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 5 - Datenschutz
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, seinen Geburtstag und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in 
    dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten 
    werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
    Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung 
    des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und/oder Mobiltelefonnummer sowie der Email-Adresse) und keine Anhaltspunkte 
    bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
2. Pressearbeit
    Der Verein informiert die Tagespresse, Mitteilungsblätter (Pommelsbrunner Gemeinderundschau, Monatsblatt Hersbrucker Schweiz Mit, etc.) über 
    Theateraufführungen und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins, im Schaukasten und 
    Anschlagtafeln sowie in Online-Veranstaltungsdatenbanken veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden auch Bilder von Schauspielern, 
    geehrten Mitgliedern, usw. in den oben genannten Medien veröffentlicht. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung stimmt das Mitglied einer 
    solchen Veröffentlichung zu. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle 
    des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des 
    widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt, mit Ausnahme von Bildern von Theateraufführungen, Ehrungen, 
    Versammlungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (KunstUrhG §§ 22 und 23).
3. Weitergabe von Mitgliedsdaten an den VBAT
    Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziffer 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des 
    Erforderlichen an den Verband Bayerischer Amateurtheater (VBAT) gesendet. Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten 
    derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen 
    Bankinstitute
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
    Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und Fortbildungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten im 
    Schaukasten des Vereins, an Anschlagtafeln sowie in Print- und Onlinemedien bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten 
    veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des 
    Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an 
    Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten 
    erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand 
    die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
5. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds gelöscht. Personenbezogene Daten des 
    austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen 
    Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Unbehelligt von der Löschung bleiben Bilder in der Bildergalerie sowie veröffentlichte 
    Presseberichte auf der Homepage.

§ 6 - Beiträge
1. Der jährliche Beitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Der Beitrag ist mindestens vierteljährlich zu leisten. 

§ 7 - Stimmrecht und Wählbarkeit 
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Bei der Wahl eines Jugendleiters steht das Stimmrecht zusätzlich allen 
    Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu.
2. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.

§ 8 - Versammlungen des Vereins
1. Versammlungen des Vereins sind
    a) Jahreshauptversammlung
    b) Mitgliederversammlungen
    c) Ausschusssitzungen
2. Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr statt.
3. Zur Jahreshauptversammlung sind die Mitglieder 14 Tage vorher einzuladen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in der "Hersbrucker 
    Zeitung" sowie durch Rundschreiben. Die Einberufung erfolgt durch den Ausschuss.
4. Mit der Einberufung der Jahreshauptversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese sollte - soweit erforderlich - folgende Punkte enthalten:
    a) Feststellung der Stimmliste    
    b) Bericht des Vorsitzenden
    c) Berichte der Spartenleiter
    d) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
    e) Entlastung der Vorstandschaft
    f) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
    g) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
    h) Wünsche und Anträge
    Wünsche und Anträge sind dem Vorstand bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekanntzugeben.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Wahlen sind mit Stimmzetteln durchzuführen. Sie haben Gültigkeit für zwei Jahre. Bei nur einem Wahlvorschlag wird Abstimmung per 
    Akklamation durchgeführt.
7. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
8. Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
9. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Ausschuss jederzeit einberufen werden. Sie müssen abgehalten werden, wenn ein Antrag 
    von 1/4 der Mitglieder unter Angabe eines Grundes schriftlich vorliegt.

§ 9 - Leitung des Vereins
a) Vorstandschaft:
    1. Vorstand
    2. Vorstand
b) Ausschuss:
    1. Vorstand
    2. Vorstand
    Künstlerischer Leiter
    Jugendleiter
    Kassier
    Schriftführer
    Bühnenmeister
    zwei Beisitzer
c) zwei Kassenrevisoren

§ 10 - Aufgaben des Vorstands und Vertretung des Vereins
1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter (1. und 2. Vorstand). Sie vertreten den Verein gerichtlich und 
    außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis darf der zweite Vorstand seine Vertretungsmacht nur bei 
    Verhinderung des 1. Vorstands ausüben.
2. Der Vorstand überwacht die Erledigung von Vereinsangelegenheiten, die Aufrechterhaltung der Satzungen und die Ausführung der Beschlüsse.

§ 11 - Aufgaben des künstlerischen Leiters und des Jugendleiters
1. Der künstlerische Leiter ist für den gesamten künstlerischen Bereich verantwortlich. Er führt den Vorsitz bei den Proben und Aufführungen. Jeder Akteur hat seinen Anordnungen Folge zu leisten. Die Ausschussmitglieder unterstützen ihn dabei.
2. Der Jugendleiter hat die Aufgabe, die Arbeit der Jugendabteilung zu unterstützen und für die Förderung der Jugend zu sorgen. 

§ 11a - Jugendordnung 
Innerhalb der Theatergruppe Hartmannshof besteht eine eigenverantwortliche Jugendgruppe.
Ihr gehören die Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr an. Die Jugendgruppe hat das Recht, sich selbst eine eigene Jugendordnung unter Beachtung der Satzung der Theatergruppe Hartmannshof zu geben. Sie wählt sich eigene Leitungsorgane, führt eine eigene Kasse und kann im Rahmen der Jugendordnung ihre Jugendarbeit eigenständig gestalten.

§ 12 - Aufgaben des Kassiers
Der Kassier hat die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu verbuchen und die Kassengeschäfte zu führen. Er ist berechtigt, selbständig Quittungen zu erteilen. Aufgaben, die den üblichen Rahmen übersteigen, sind vorher durch den Ausschuss zu genehmigen.

§ 13 - Protokollierung der Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Ausschusssitzungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 14 - Wahlen
Die Leitung des Vereins wird auf eine Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

§ 15 - Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins sowie evtl. Kassen der Abteilungen werden in jedem Jahr von den Kassenprüfern (§ 8c) geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassiers.
 
§ 16 - Aufgaben des Bühnenmeisters
Der Bühnenmeister sorgt für die Instandhaltung des technischen Geräts. Er ist verantwortlich für den gesamten bühnentechnischen Bereich.
 
§ 17 - Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung der 
    Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen.
2. Die Einberufung darf nur erfolgen, wenn es
    a) der Ausschuss mit einer Mehrheit von 3/4 aller seiner Mitglieder beschlossen hat
    oder
    b) von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer 
    Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
4. Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die evang.-luth. 
    Kirchengemeinde Hartmannshof, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Jugendpflegebereich zu verwenden hat. Ist         
    dies innerhalb von zwei Jahren nicht möglich, geht das Vereinsvermögen mit der gleichen Zweckbestimmung an den Kreisjugendring über.
5. Eine etwaige Satzungsänderung des Vereins gilt nicht als Auflösung.

Die aktuelle Satzung kann hier heruntergeladen werden

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