Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Theatergruppe Hartmannshof.
Die Fähigkeit Theater zu spielen liegt wohl in der Natur des Menschen. So gab es wie fast überall - sicherlich auch in Hartmannshof seit jeher passionierte Theaterspieler.
Das Theater auf der Bühne hat im Ort schon eine lange Tradition. Obwohl zwischendurch eine Zeit lang nichts aufgeführt wurde, fanden sich immer wieder Leute zusammen, die neue Stücke einstudierten und damit Ihre Mitbürger erfreuten. Auch unsere Theatergruppe entstand nicht völlig neu oder kam gar ganz plötzlich aus dem Dunkel.
Die folgenden Eckdaten sollen einen kleinen Überblick über die Geschichte der Theatergruppe Hartmannshof geben.
1974 Nach einiger Zeit erneuter Theater-Abstinenz waren es Hans-Peter Hubmann und Fritz Herbst, die den Anstoß zum Neubeginn gaben.
1975 Trotz weiterer Personalprobleme werden die ersten Kulissen gebaut.
22.03.1976 Gründung der Theatergruppe als eingetragener Verein.
1977 Seit dem 01. April 1977 gehören wir dem Verband Bayerischer Amateurtheater an, in dem mittlerweile 470 Bühnen zusammengeschlossen sind. Ihm haben wir einen nicht unerheblichen Teil unserer positiven Entwicklung zu verdanken.
1979 Von besonderer Bedeutung war am 29. Juni 1979 die erste Sonnwendfeier unserer Theatergruppe. Als "Kuhangerfest" ist diese Feier mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Dorflebens geworden - wenn das Wetter es zuläßt.
1980 Ein wichtiges Datum wurde der 19.03.1980, als sich die Interessenten für die spätere Kinder- und Jugendgruppe zum ersten Spielenachmittag zusammenfanden. Birgit und Michael Dilling leiteten diese Gruppe, die bereits Ende November des gleichen Jahres mit "Big Berta" und "Der taube Michel" die erste Premiere feiern konnte.
Im gleichen Jahr wurden für den Bühnenvorhang in der Sängerhalle sowie für Scheinwerfer und Kulissen nicht unerhebliche Beträge investiert.
1983 Ein am 28.04.1983 aufgenommenes und im Juni/Juli vom Bayerischen Rundfunk gesendetes Interview sorgte sicherlich für einen zusätzlichen Bekanntheitsgrad unserer Gruppe über die Gemeindegrenzen hinaus.
1984 Fast genau vier Jahre nach Gründung der Kinder- und Jugendgruppe, aus der zwischenzeitlich eine Jugendruppe wurde, kam am 28. März 1984 eine neue Kindergruppe für 6-10-jährige dazu.
1985 Nach einer Idee und unter der Regie von Karl Herbst, der neben seiner Spielleitertätigkeit in der Theatergruppe auch Bezirksjugendleiter ist, erarbeitete die Gruppe selbst das Anti-Drogen-Stück "Wohin", das im Rahmen der In-Aktion der Psychosozialen Beratungsstelle Nürnberg im "KOMM" ,in der Nürnberger "DESI" und im Sulzbacher Jugendtreff "Hängematte" zu sehen war.
Im Oktober waren wir erstmals Ausrichter des Bezirkstages, wo ebenfalls erstmals eine Jugendspielbegegnung stattfand. Jugendgruppen aus Sömmersdorf, Fürth, Obbach, Neunkirchen am Sand und Hartmannshof boten einen interessanten Abend.
1986 Im Oktober gastierte die Theatergruppe Hartmannshof beim 2. Österreichischen Jugendtheatertreffen in Zwettl mit den Stücken "Wohin" und "Irre".
1991 Auf dem 14. ordentlichen Verbandstag des Volksspielkunst-Verbandes Bayern vom 09. - 12. Mai 1991 in Fürth wurde unser Gründungsmitglied Karl Herbst zum Landesjugendleiter gewählt.
1999 Die Theatergruppe feiert ihr 25 - jähriges Bestehen.
Im selben Jahr richten wir den 45. Bezirkstag Nordbayern aus. Der Höhepunkt hierbei war der Abend mit "Liederlichen Liedermachern": Monika Reichel aus Berlin, Alexander Göttlicher aus Schnaittach, Thorsten Sommer aus Niederbayern und Tom Haydn aus Niederösterreich.
2001 Nach einjähriger Umbauphase bezieht die Theatergruppe die neuen Probenräume im Feuerwehrhaus der freiwilligen Feuerwehr Hartmannshof.
2005 Die Theatergruppe feiert ihr 30 - jähriges Bestehen.
Da die Feuerwehr durch Erwerb eines Mannschaftsbusses unsere Lagerräume als Garage benötigt, errichtet die Theatergruppe mit Unterstützung der Gemeinde eine große Doppelgarage als Lagerraum direkt neben der Sängerhalle, dem traditionellen Spielort.
2010 35 Jahre Theatergruppe Hartmannshof
Bei den Aufführungen der beiden Einakter "Die Frauen-Almwallfahrt mit den frechen Schutzengeln" und "Sie können kochen?!" hatten die Gäste die Möglichkeit, einen "Blick hinter die Kulissen" zu werfen. Zudem wurden die Besucher mit einem Kalten Buffet und vielen leckeren Kuchen verwöhnt.
Ein rundum gelungenes Fest!
2020 - 2022 Aufgrund der Corona-Pandemie muss die Theatergruppe wie auch so viele andere eine Zwangspause einlegen
2022 Die Theatergruppe bezieht ihren neuen Probenraum in der Sängerhalle Hartmannshof
1. Vorsitzende: Birgit Schmalzl
2. Vorsitzende: Patrizia Moratti
Schriftführer: Timo Hauenstein
Kassier: Jürgen Schmalzl
Bühnentechnik: Maximilian Spieß
Beisitzerinnen: Ronja Bielesch
Andrea Maiee
Verena Maier
Kassenprüfer: Heidi Dilling
Dieter Klöss
1975 Ein Mann mit Grundsätzen (Erwachsenengruppe)
Eine nette Weihnachtsbescherung (Erwachsenengruppe)
Die lederne Liab (Erwachsenengruppe)
1976 Der damische Nachfolger (Erwachsenengruppe)
1977 Der Gockelstreit (Erwachsenengruppe)
D´Sau (Erwachsenengruppe)
1978 Der Sturm im Maßkrug (Erwachsenengruppe)
1979 Das Fest der Familie (Erwachsenengruppe)
Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
Bauplatz mit himmlischen Segen (Erwachsenengruppe)
1980 Das starke Geschlecht (Erwachsenengruppe)
Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
Die Gaudi im Heu (Erwachsenengruppe)
1981 Im wilden Westen mit Big Berta (Kinder- und Jugendgruppe)
Der taube Michel (Kinder- und Jugendgruppe)
1982 Die Witwen (Erwachsenengruppe)
3000 Mark Belohnung (Erwachsenengruppe)
1983 Ein rettender Einfall (Kinder- und Jugendgruppe)
Warnung vor dem Hunde (Kinder- und Jugendgruppe)
Die Stecknadel (Erwachsenengruppe)
1984 Brave Diebe (Erwachsenengruppe)
Die Schöne und das Tier (Jugendgruppe)
Das Wolkenguckerl (Kindergruppe)
Der Schulrat kommt (Kindergruppe)
D´Winslbacher Würst-Wally (Erwachsenengruppe)
1985 Wohin (Jugendgruppe)
1986 Die Brautschau (Erwachsenengruppe)
Der Waldfrieden (Erwachsenengruppe)
Irre (Jugendgruppe)
Es ist niemals zu spät (Erwachsenengruppe)
1987 Ochs´n Disco (Erwachsenengruppe)
Der Kavalier (Erwachsenengruppe)
1988 Geburtstag mit Fam. Hollerbach (Kindergruppe)
Bitte nicht stören (Kindergruppe)
1989 Der Hunderter im Westentaschl (Erwachsenengruppe)
Die klugen Leute (Jugendgruppe)
Verflixt, schon zugenäht (Kindergruppe)
Die kleine Hexe (Kinder, Jugend, Erwachsene)
1990 Die kleinen Verwandten (Erwachsenengruppe)
Gelähmte Schwingen (Erwachsenengruppe)
1991 Keine Leiche ohne Lilly (Erwachsenengruppe)
1992 Was ist denn hier bloß passiert (Jugendgruppe)
Ein Häuschen auf der Venus (Jugendgruppe)
1993 Der Horoskop-Hartl (Erwachsenengruppe)
1994 Das Spiel ist aus (Erwachsenengruppe)
Es war einmal (Kindergruppe)
1995 Die drei Söhne (Kindergruppe)
Der nackte Wahnsinn (Erwachsenengruppe)
1996 Wawuschel´s (Kindergruppe)
1997 Die Hochzeit des Achill (Erwachsenengruppe)
Frachtgut (Erwachsenengruppe)
Ein Käfig voller Narren (Erwachsenengruppe)
Papi ist krank (Kinder und Erwachsene)
1998 Die Reise durch das Schweigen (Kindergruppe)
Ich bin begeistert (Erwachsenengruppe)
Spaß mit Hansi (Kindergruppe)
1999 Die Brautschau (Erwachsenengruppe)
Das starke Geschlecht (Erwachsenengruppe)
2000 Das Dschungelbuch (Kinder, Jugend, Erwachsene)
Sandmännchen und der Mann im Mond (Kindergruppe)
2001 Scherz beiseite (Erwachsenengruppe)
Die Welle (Jugendgruppe)
Der Designerbaum (Erwachsenengruppe)
2002 Das Geld ist im Eimer (Erwachsenengruppe)
Zeit is´ (Erwachsenengruppe)
2003 Der Zauberer von Oz (Kinder- und Jugendgruppe)
Der Weihnachtskarpfen (Jugendgruppe)
2004 Blaues Blut und Erbsensuppe (Erwachsenengruppe)
2005 Eine Woche voller Samstage (Kindergruppe)
2006 Ein Amt auf Abwegen (Erwachsenengruppe)
Chaos GmbH & Co. (Erwachsenengruppe)
Vroni und das Rottoplott (Kindergruppe)
2007 Die Giftspritzïn vom Bründlhof (Erwachsenengruppe)
Die Stecknadel (Erwachsenengruppe)
2008 Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer (Kinder, Jugend, Erwachsene)
Wer hat die schönsten Schäfchen ...? (Jugendgruppe)
Ausgerechnet Teneriffa (Kindergruppe)
2009 Mallorca all inklusive (Erwachsenengruppe)
Als der Weihnachtsmann sein Gedächtnis verlor (Kindergruppe)
2010 Die Frauen-Almwallfahrt mit den frechen Schutzengeln (Erwachsenengruppe)
Sie können Kochen?! (Erwachsenengruppe)
2012 Hilfe, wer hat meinen Körper geklaut!? (Erwachsenengruppe)
2013 Die Lügenglocke (Erwachsenengruppe)
2015 John Stanky, Privatdetektiv: Pleite passé (Erwachsenengruppe)
Welch ein Schreck - Weihnachten ist weg! (Kindergruppe)
2016 Dieses Mal was mit NIVEAU (Erwachsenengruppe)
2018 Neurosige Zeiten (Erwachsenengruppe)
2019 Der zerdepperte Krug (Erwachsenengruppe)
2020/2021/2022 Corona-Pause
2023 Kalviar trifft Currywurst (Erwachsenengruppe)
Um Mitglied in der Theatergruppe Hartmannshof zu werden, muss eine Beitrittserklärung ausgefüllt werden.
Diese schicken Sie dann bitte an:
Theatergruppe Hartmannshof
Waldstraße 24
91224 Hartmannshof
oder per Email an:
kontakt@theatergruppe-hartmannshof
Die Beitrittserklärung finden sie hier.
Herunterladen - Ausfüllen - Abschicken!
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 - Name, Sitz, Zweck
§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft
§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
§ 4 - Maßregelungen
§ 5 - Datenschutz
§ 6 - Beiträge
§ 7 - Stimmrecht und Wählbarkeit
§ 8 - Versammlungen des Vereins
§ 9 - Leitung des Vereins
§ 10 - Aufgaben des Vorstands und Vertretung des Vereins
§ 11 - Aufgaben des künstlerischen Leiters und des Jugendleiters
§ 11a - Jugendordnung
§ 12 - Aufgaben des Kassiers
§ 13 - Protokollierung der Beschlüsse
§ 14 - Wahlen
§ 15 - Kassenprüfung
§ 16 - Aufgaben des Bühnenmeisters
§ 17 - Auflösung des Vereins
§ 1 - Name, Sitz, Zweck
1. Der 1974 in Hartmannshof gegründete Verein führt den Namen Theatergruppe Hartmannshof e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Hartmannshof.
2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hersbruck eingetragen werden.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege,
Förderung und Verbreitung des Amateurtheaters - vor allem unter der Jugend - sowie die Pflege von Brauchtum und gesellschaftlichem Leben,
soweit es sich mit dem Vereinszweck vereinbaren lässt.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergünstigungen begünstigt werden.
5. Der Verein ist frei von rassistischen und religiösen Tendenzen. Er ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet und politisch
unabhängig.
§ 2 - Erwerb der Mitgliedschaft
1. Der Verein besteht aus
a) ordentlichen Mitgliedern
b) Mitgliedern der Jugendabteilung
2. Aufgenommen kann jede natürliche und juristische Person werden, soweit diese unbescholten ist. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich.
3. Über den Aufnahmeantrag, der schriftlich einzureichen ist, entscheidet der Ausschuss, wobei eine 2/3 Stimmenmehrheit notwendig ist. Im Falle der
Nichtaufnähme ist der Verein nicht verpflichtet, die Gründe hierfür mitzuteilen.
§ 3 - Verlust der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den ersten Vorstand zu
richten.
2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Wahrung einer Frist von 6 Wochen zulässig.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden bei:
a) erheblicher Nichterfüllung satzungsmäßiger Verpflichtungen
b) Zahlungsrückstand von mehr als sechs Monaten
c) hartnäckiger Nichtbefolgung der Anordnungen des Vorstands und der Verwaltung
d) Verurteilung zu entehrenden Strafen sowie Führung eines leichtsinnigen Lebenswandels
e) Handlungen gegen die Interessen des Vereins
f) mutwilliger Beschädigung und Zerstörung von Vereinseigentum.
Der Bescheid über den Ausschluss ist mit Einschreibebrief zuzustellen.
4. Mit dem Austritt bzw. Ausschluss erlöschen alle Anrechte an den Verein und dessen Vermögen. Für seine Verpflichtungen jedoch haftet der
Ausgetretene bzw. Ausgeschlossene.
§ 4 - Maßregelungen
Der Ausschuss hat das Recht, ein Mitglied, das durch sein Verhalten dazu Anlass gibt, zu bestrafen. Es können folgende Maßnahmen verhängt werden:
1. Verweis
2. Ausschluss aus dem Verein
Der Bescheid über die Maßregelungen ist schriftlich zuzustellen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu verkünden. Der Rechtsweg ist in
diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 5 - Datenschutz
1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, seinen Geburtstag und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in
dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten
werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung
des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und/oder Mobiltelefonnummer sowie der Email-Adresse) und keine Anhaltspunkte
bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
2. Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse, Mitteilungsblätter (Pommelsbrunner Gemeinderundschau, Monatsblatt Hersbrucker Schweiz Mit, etc.) über
Theateraufführungen und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins, im Schaukasten und
Anschlagtafeln sowie in Online-Veranstaltungsdatenbanken veröffentlicht. In diesem Zusammenhang werden auch Bilder von Schauspielern,
geehrten Mitgliedern, usw. in den oben genannten Medien veröffentlicht. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung stimmt das Mitglied einer
solchen Veröffentlichung zu. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle
des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt, mit Ausnahme von Bildern von Theateraufführungen, Ehrungen,
Versammlungen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben (KunstUrhG §§ 22 und 23).
3. Weitergabe von Mitgliedsdaten an den VBAT
Aus Gründen der Bestandsverwaltung und der Beitragserhebung werden die unter Ziffer 1 genannten persönlichen Daten im Umfang des
Erforderlichen an den Verband Bayerischer Amateurtheater (VBAT) gesendet. Die Meldung von Vereinsmitgliedern und personenbezogenen Daten
derselben dürfen vom Verein zur Erfüllung seines Vereinszwecks an die Dachverbände weitergegeben werden, ebenso an die maßgeblichen
Bankinstitute
4. Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und Fortbildungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten im
Schaukasten des Vereins, an Anschlagtafeln sowie in Print- und Onlinemedien bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des
Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung. Mitgliederverzeichnisse werden nur an
Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten
erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand
die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
5. Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds gelöscht. Personenbezogene Daten des
austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen
Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Unbehelligt von der Löschung bleiben Bilder in der Bildergalerie sowie veröffentlichte
Presseberichte auf der Homepage.
§ 6 - Beiträge
1. Der jährliche Beitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
3. Der Beitrag ist mindestens vierteljährlich zu leisten.
§ 7 - Stimmrecht und Wählbarkeit
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Bei der Wahl eines Jugendleiters steht das Stimmrecht zusätzlich allen
Mitgliedern des Vereins vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu.
2. Gewählt werden können alle volljährigen und voll geschäftsfähigen Mitglieder des Vereins.
§ 8 - Versammlungen des Vereins
1. Versammlungen des Vereins sind
a) Jahreshauptversammlung
b) Mitgliederversammlungen
c) Ausschusssitzungen
2. Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr statt.
3. Zur Jahreshauptversammlung sind die Mitglieder 14 Tage vorher einzuladen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in der "Hersbrucker
Zeitung" sowie durch Rundschreiben. Die Einberufung erfolgt durch den Ausschuss.
4. Mit der Einberufung der Jahreshauptversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese sollte - soweit erforderlich - folgende Punkte enthalten:
a) Feststellung der Stimmliste
b) Bericht des Vorsitzenden
c) Berichte der Spartenleiter
d) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
e) Entlastung der Vorstandschaft
f) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
g) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
h) Wünsche und Anträge
Wünsche und Anträge sind dem Vorstand bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich bekanntzugeben.
5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
6. Die Wahlen sind mit Stimmzetteln durchzuführen. Sie haben Gültigkeit für zwei Jahre. Bei nur einem Wahlvorschlag wird Abstimmung per
Akklamation durchgeführt.
7. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
8. Bei den Mitgliederversammlungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Stimmübertragung ist nicht zulässig.
9. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Ausschuss jederzeit einberufen werden. Sie müssen abgehalten werden, wenn ein Antrag
von 1/4 der Mitglieder unter Angabe eines Grundes schriftlich vorliegt.
§ 9 - Leitung des Vereins
a) Vorstandschaft:
1. Vorstand
2. Vorstand
b) Ausschuss:
1. Vorstand
2. Vorstand
Künstlerischer Leiter
Jugendleiter
Kassier
Schriftführer
Bühnenmeister
zwei Beisitzer
c) zwei Kassenrevisoren
§ 10 - Aufgaben des Vorstands und Vertretung des Vereins
1. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter (1. und 2. Vorstand). Sie vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis darf der zweite Vorstand seine Vertretungsmacht nur bei
Verhinderung des 1. Vorstands ausüben.
2. Der Vorstand überwacht die Erledigung von Vereinsangelegenheiten, die Aufrechterhaltung der Satzungen und die Ausführung der Beschlüsse.
§ 11 - Aufgaben des künstlerischen Leiters und des Jugendleiters
1. Der künstlerische Leiter ist für den gesamten künstlerischen Bereich verantwortlich. Er führt den Vorsitz bei den Proben und Aufführungen. Jeder Akteur hat seinen Anordnungen Folge zu leisten. Die Ausschussmitglieder unterstützen ihn dabei.
2. Der Jugendleiter hat die Aufgabe, die Arbeit der Jugendabteilung zu unterstützen und für die Förderung der Jugend zu sorgen.
§ 11a - Jugendordnung
Innerhalb der Theatergruppe Hartmannshof besteht eine eigenverantwortliche Jugendgruppe.
Ihr gehören die Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr an. Die Jugendgruppe hat das Recht, sich selbst eine eigene Jugendordnung unter Beachtung der Satzung der Theatergruppe Hartmannshof zu geben. Sie wählt sich eigene Leitungsorgane, führt eine eigene Kasse und kann im Rahmen der Jugendordnung ihre Jugendarbeit eigenständig gestalten.
§ 12 - Aufgaben des Kassiers
Der Kassier hat die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu verbuchen und die Kassengeschäfte zu führen. Er ist berechtigt, selbständig Quittungen zu erteilen. Aufgaben, die den üblichen Rahmen übersteigen, sind vorher durch den Ausschuss zu genehmigen.
§ 13 - Protokollierung der Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Ausschusssitzungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 14 - Wahlen
Die Leitung des Vereins wird auf eine Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleibt solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 - Kassenprüfung
Die Kasse des Vereins sowie evtl. Kassen der Abteilungen werden in jedem Jahr von den Kassenprüfern (§ 8c) geprüft. Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassiers.
§ 16 - Aufgaben des Bühnenmeisters
Der Bühnenmeister sorgt für die Instandhaltung des technischen Geräts. Er ist verantwortlich für den gesamten bühnentechnischen Bereich.
§ 17 - Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Auf der Tagesordnung der
Versammlung darf nur der Punkt "Auflösung des Vereins" stehen.
2. Die Einberufung darf nur erfolgen, wenn es
a) der Ausschuss mit einer Mehrheit von 3/4 aller seiner Mitglieder beschlossen hat
oder
b) von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.
3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Auflösung kann nur mit einer
Mehrheit von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
4. Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die evang.-luth.
Kirchengemeinde Hartmannshof, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Jugendpflegebereich zu verwenden hat. Ist
dies innerhalb von zwei Jahren nicht möglich, geht das Vereinsvermögen mit der gleichen Zweckbestimmung an den Kreisjugendring über.
5. Eine etwaige Satzungsänderung des Vereins gilt nicht als Auflösung.
Die aktuelle Satzung kann hier heruntergeladen werden
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